Wolfgang Lauterbach Vermögen – Bildungssoziologie, Arbeitsmarkt, Sozialstrukturanalyse sowie Status- und Vermögensforschung sind einige seiner Studienschwerpunkte.
Neben Soziologie, Wirtschaftswissenschaften und Statistik studierte Lauterbach an der Freien Universität Berlin. Im darauffolgenden Jahr erhielt er ein Stipendium für eine Tätigkeit am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, wo er 1992 promovierte. Nach seiner Habilitation 1999 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Kurt Lüscher an der Universität Konstanz. Während dieser Zeit verbrachte er zahlreiche Forschungsaufenthalte in den USA, unter anderem 1994/95 als DAAD-Stipendiat an der Harvard University, der Cornell University und dem Center for Human Development der University of North Carolina at Chapel Hill. Als Student an der Universität Zürich arbeitete Lauterbach im Jahr 2000 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Helmut Fend.
Seine Berufung zum Professor an die Universität Münster im Jahr 2002 war ein wichtiger Schritt in seiner Karriere. Lauterbach ist seit 2007 Professor an der Universität Potsdam.
Wolfgang Lauterbach Vermögen : 130 Millionen US-Dollar (geschätzt)
Lauterbach wirft den Medien häufig vor, in der Öffentlichkeit ein falsches und “mythisches” Bild von reichen Deutschen zu schaffen. Bei den Superreichen wünscht er sich mehr Differenzierung. Erste und Zweite
Als Sohn von Karl Lauterbach wuchs Lauterbach im Breslauer Dorf Stabelwitz auf und machte 1913 das Abitur am Gymnasium Oawa. Danach studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Breslau und trat dem Schlesischen Breslauer Korps bei. 1914 war er Freiwilliger im Ersten Weltkrieg und unterbrach dafür sein Studium. Er promovierte im selben Jahr wie Dr. iur. 1920, als er sein Studium abschloss. Nach dem Referendariat 1923 wurde er 1924 Richter in Berlin, zunächst am Amtsgericht, dann am Landgericht und schließlich ab 1936 am Obergericht.
Während seiner Zeit als Kammerrichter hat er das “Journal der Akademie für Deutsches Recht” herausgegeben. Während seines Dienstes in der Britischen Zone in Hamburg von 1947 bis 1951 half er nach dem Zweiten Weltkrieg bei der Wiederherstellung der Justiz. Nach Beendigung dieser Tätigkeit wurde er 1951 zum Präsidenten des Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gewählt. 1961 legte er sein Richteramt nieder, blieb aber in der Wissenschaft aktiv und wurde 1966 in die Nationale Akademie der Wissenschaften berufen. Die Universität Hamburg verlieh ihm eine Honorarprofessur.
In Fortsetzung des Kommentars von Adolf Baumbach zur Zivilprozessordnung fügte Lauterbach seine eigenen Erkenntnisse hinzu. Noch heute sind jährliche Nachdrucke der Kommentare im Umlauf. Im Rahmen des Familienrechtskommentars in Palandt behandelte er das Internationale Privatrecht von der 1. bis zur 32. Auflage (1973) und bis zur 6. Auflage (1944) der Nürnberger Rassegesetze.
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