Unfall Familie tot – Es besteht allgemein Einigkeit darüber, dass Bridget Driscoll die erste Person war, die bei einem Autounfall ums Leben kam. Bridget Driscoll, damals etwa 45 Jahre alt, war an diesem Tag im Londoner Hyde Park zu einer Versammlung, die von der League of the Cross, einer katholischen Abstinenzgesellschaft, veranstaltet wurde. Gleichzeitig fand dort eine Technikausstellung statt. Driscoll und ihre damals sechzehnjährige Tochter gingen im Terrassenbereich hinter dem Crystal Palace über die Straße, als ein Roger-Benz der Anglo-French Motor Carriage Company eine Demonstrationsfahrt machte und mit einer Geschwindigkeit von etwa 4 Meilen in sie hineinkrachte pro Stunde.
Sie schlug schwer mit dem Kopf auf und starb kurz darauf. Beobachter sagten, das Auto bewege sich mit “einem rücksichtslosen Tempo, fast wie ein galoppierendes Pferd oder ein Feuerwehrauto”. Arthur James Edsall steuerte das Lenkrad des Autos. Bei diesem Ausflug, der die Vorzüge des Autos betonte, fuhr Alice Standing als Beifahrerin mit. Später behauptete sie, Edsall habe am Motor des Autos herumgebastelt, um seine Geschwindigkeit zu erhöhen, aber dies wurde von Branchenexperten entlarvt.
Es gab eine sechsstündige Anhörung, als festgestellt wurde, dass der Tod ein Unfall war. Nachdem der Prozess beendet war, drückte Coroner Percy Morrison seinen Wunsch aus, dass eine Situation wie diese nie wieder auftreten würde. Keine der Parteien hat rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Mutter und ihre Tochter wurden am 14. Juli 2003 bei einem Autounfall auf der Autobahn 5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal getötet, nachdem sie von einem anderen Fahrzeug verfolgt und belästigt worden waren.
Die deutschen Medien interessierten sich sehr für den Verkehrsunfall, der als Autobahnraser-Fall bekannt wurde. In dem bis 2004 andauernden Gerichtsverfahren wurde ein DaimlerChrysler-Testfahrer für schuldig befunden; Eine ARD-Sendung aus dem Jahr 2005 äußerte jedoch detaillierte Verdachtsmomente bezüglich der Ergebnisse des Gerichtsverfahrens.
Am 14. Juli 2003 verlor eine junge Frau mit einem Kleinwagen nördlich von Karlsruhe in Richtung Frankfurt auf der Autobahn 5 vor 6 Uhr die Kontrolle, kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Sowohl die 21-jährige Mutter als auch ihre 2-jährige Tochter wurden am Ort der Tragödie für tot erklärt. Nach dem Unfall berichteten Zeugen, dass ein dunkles Fahrzeug gefährlich nahe an das Fahrzeug des Opfers herangefahren war.
Eine spezielle “Raser”-Kommission, bestehend aus bis zu 40 Polizisten gleichzeitig, wurde gebildet, nachdem die Auffahrbewegung des schwarzen Autos mit der Kollision in Verbindung gebracht wurde. Insgesamt 707 Autos könnten in den Unfall verwickelt gewesen sein, 13 Ermittlungsteams wurden allein in den Raum Böblingen entsandt, um alles aufzuklären.
Das von Zeugen beschriebene schwarze Mercedes-Coupé wurde zur eindeutigen Identifizierung von Rolf F., einem 35-jährigen Testfahrer von DaimlerChrysler, verwendet. Trotz der Behauptung von Rolf F., er sei um 6.10 Uhr lediglich an der Unfallstelle vorbeigefahren, wurde den Aussagen der Zeugen aufgrund ihrer Schilderungen, darunter z. B. die Scheinwerferkonstruktion, das Beschleunigungsverhalten und die Abgasanlage, Glauben geschenkt . Als Ergebnis der Untersuchung wurde Strafanzeige gegen Rolf F.
Rolf F. wurde nach Anhörungen, in denen umfangreiche Beweise sowohl vor den Schöffen als auch vor einer Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe vorgelegt wurden, zweimal für schuldig befunden. Das Urteil drehte sich um die spezifischen Beschreibungen der Augenzeugen des nahen Autos. Das Gericht kam außerdem zu dem Schluss, dass Rolf F.
aufgrund der Weg-Zeit-Berechnungen mit seinen Tankquittungen zum Unfallzeitpunkt am Unfallort gewesen sein könnte, wobei andere erkannte Pkw ausgeschlossen wurden. Zudem haben Zeugen Rolf F. als „sportlichen“, „dynamischen“ und sogar „gefährlichen“ Autofahrer beschrieben. Erschwerend kam hinzu, dass Rolf F. bei der Abfahrtszeit gelogen hatte.
Rolf F. wurde am 16. Februar 2004 vom Landgericht Karlsruhe zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Vorwurf der Umgehung der Verantwortung für einen Unfall, an dem er beteiligt war, wurde gegen ihn abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass Rolf F. der Auffahrfahrer war, und kam zu dem Schluss, dass das enge Auffahren zur Kollision beigetragen hatte, ein späterer Medienartikel bestritten jedoch diesen kausalen Zusammenhang. Die Anwälte der Angeklagten hatten sich für die Haftentlassung ihres Mandanten eingesetzt.
Das Landgericht Karlsruhe hat am 29. Juli 2004 die fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Verbindung mit fahrlässiger Tötung in zwei Fällen anerkannt, die Strafe aber auf ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung und eine Geldstrafe von 12.000 Euro als Auflage zur Bewährung und zum Rücktritt herabgesetzt des Führerscheins für ein Jahr aufgrund des Einspruchs.
Als Argument gegen die Strafvollstreckung führte das Landgericht die Verteidigung der Rechtsordnung an und erklärte, dass „der Angeklagte die vorliegende Verurteilung als hinreichende Warnung nutzen und künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine strafbaren Handlungen begehen wird System.”
Das Gericht räumte ein, dass Rolf F. bereits die Folgen seines Verbrechens erlitten hatte, darunter den Verlust seiner Arbeit und die Aufmerksamkeit, die er für seinen Ruf als Autobahnrennfahrer erhielt. Sowohl der AutomobDer ile Club of America und der Deutsche Automobilclub gaben Erklärungen ab, in denen sie ihre Ablehnung des Urteils zum Ausdruck brachten. Der Deutsche Automobilclub hält die Entscheidung des Berufungsgerichts für zu großzügig.
Der Tag, an dem ich zum “Death Racer” wurde, ist der Titel einer ARD-Dokumentation, die am 25. Juli 2005 ausgestrahlt wurde und die Ereignisse im Vorfeld der Katastrophe beschreibt. Es erörtert einige der kontroversen und widersprüchlichen Aspekte der Ermittlungen und Gerichtsverfahren. Die Autoren kommen in ihrer Studie zu dem Schluss, dass die Schuld von Rolf F. an der Tat nicht bewiesen und ausgeschlossen werden kann.
Bei der Diskussion der rechtlichen Bewertung von Nötigung im Straßenverkehr wird das Urteil häufig in der juristischen Literatur zum Verkehrsstrafrecht zitiert. Ab 2008 zeigen Verkehrsdaten, dass ihre Zahl zunimmt, was kontrovers auf eine Zunahme aggressiven Fahrens als Folge der größeren Anzahl von Autos auf der Straße zurückgeführt wird.
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