
Martin Kind Hannover – Neben seiner deutschen Staatsangehörigkeit ist Martin Kind auch Schweizer Staatsbürger. Die Kind Group gehört ihm und wird von ihm geleitet, und er fungiert auch als Geschäftsführer der Gruppe. Während dieser Zeit war er mit Ausnahme eines Jahres Vorsitzender des Hannover 96 e.V. Als persönlich haftender Gesellschafter in der Geschäftsführung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ist seit 1999 der Geschäftsbereich Profifußball des Vereins ausgegliedert.
Seit 2006 ist er Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Ihm und weiteren Investoren gehört die gesamte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die unter dem Namen Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG.Chur, Schweiz, Vertrieb und Service für die Hannover 96-Gruppe betreibt das Stammhaus der Vorfahren von Kind.
Sein Urgroßvater floh nach Deutschland und ließ sich nieder. Bei Kinds Geburt erhielt er auch einen Schweizer Pass. Sein Vater gründete die Kind Hörgeräte GmbH & Co. KG, die er 1970 übernahm und zu einem Zweigunternehmen ausbaute und heute deutscher Marktführer im Hörgerätefachhandel ist. Die in Deutschland angebotenen Produkte werden zum Teil von seinem Unternehmen hergestellt, das als einzige Rohstoffquelle dient.
Am 26. September 1997 übernahm Martin Kind, staatlich geprüfter Hörgeräteakustiker und Kaufmann, erstmals die ehrenamtliche Führung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 eV. Unter der Leitung von Martin Kind war der Wiederaufbau ein Erfolg. Er führte die Fußballabteilung des Vereins nach dem Abstieg aus der Regionalliga Nord mit einem starken Führungsstil zurück in die Bundesliga.
In seine Amtszeit fiel der kreditfinanzierte Umbau des Niedersachsenstadions Hannover zur AWD-Arena. So war Hannover beispielsweise während der WM 2006 Austragungsort von Spielen der Bundesliga und des DFB-Pokals. Zu Beginn der Saison 2005/2006 kündigte Kind unerwartet mit der Begründung, er habe den Grundstein für eine mögliche Zukunft gelegt. Götz von Fromberg übernahm nach seinem Rücktritt die Leitung des Vereins.
Geschäftsführer des Unternehmens waren Karl-Heinz Vehling und Ilja Kaenzig. Im Juli 2006 gaben alle drei ihren Rücktritt bekannt. Schuld waren Meinungsverschiedenheiten mit den Investoren des Profi-Fußballunternehmens, allen voran Martin Kind, über die Ausrichtung und Transferpolitik des Unternehmens. Am Tag des Rücktritts von Vehling übernahm Kind wieder die Kontrolle über das Unternehmen.
Martin Kind kündigte 2017/18 seinen Rücktritt als Vorstandsvorsitzender an und kündigte 2014 an, stattdessen in den Aufsichtsrat zu wechseln. Er ist der Meinung, dass zu diesem Zeitpunkt alle Stimmrechte der professionellen Fußballorganisation in den Händen seiner Investmentfirma liegen sollten. Martin Kind, der Vorstandsvorsitzende des Vereins, hat bereits alle beschränkten Eigentumsrechte des Vereins an dem professionellen Fußballunternehmen auf eine Gruppe von Geschäftsleuten übertragen, die er um sich herum hat.
Trotzdem wurde er für die Saison 2017/18 wiedergewählt. Als er im August 2017 einen Freistellungsantrag bei der DFL stellte, wollte er, dass Investoren die Stimmrechte übernehmen können. Martin Kind entschied sich im Februar 2018, den Antrag zurückzustellen, als ein Urteil der DFL erwartet wurde und die Medien eine Ablehnung des Antrags prognostizierten. Die DFL lehnte seinen Antrag im Juli 2018 bei der Reaktivierung ab. Konkret wurde vom DFL-Präsidium eine „erhebliche und ununterbrochene Finanzierung über 20 Jahre“ als nicht erfüllt angesehen.
Auf der Mitgliederversammlung des Vereins am 23. März 2019 konnten sich die Wunschkandidaten für den Aufsichtsrat von Martin Kind nicht durchsetzen. Seitdem sind alle fünf Aufsichtsratsmitglieder von der bisherigen Opposition im Unternehmen abgelöst worden. Damit endete das ehrenamtliche Engagement von Martin Kind für den Verein. Seine Nachfolge übernahm Sebastian Kramer. Als CEO eines professionellen Fußballunternehmens zeigte er sich von dem Skandal unberührt.
Der Vorstand von Hannover 96 e.V. wird seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH Ende Juli 2022 beenden. Der vierköpfige Aufsichtsrat der Management GmbH, der paritätisch mit e. V. und den Anlegervertretern der KGaA, wurde über diesen Vorgang nicht informiert, weshalb die Kündigung rechtlich geprüft wird.
Um die Teams vor rein gewinnorientierten Investoren zu schützen, wurde die 50+1-Regel in der Bundesliga eingeführt, aber Kind ist ein ausgesprochener Gegner davon. Es sieht vor, dass der „Mutterklub“ eine Mehrheitsbeteiligung an den professionellen Divisionen besitzen muss. Dies deutet darauf hin, dass die Unternehmen nicht in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen.
Bayer 04 Leverkusen und der VfL Wolfsburg waren die einzigen Bundesligisten, die nicht in diese Kategorie fielen. Nur wenn die Investoren vor Ablauf der Frist am 1. Juni 1999 mehr als 20 Jahre mit dem Verein verbunden waren, erlaubte die sogenannte Lex Leverkusen die Übernahme der Profiligen der 1. und 2. Bundesliga durch ihre Investoren. Leverkusen und Wolfsburg waren die einzigen beiden Teams, die von der Regel ausgenommen waren.
Angesichts dieser wahrgenommenen Ungerechtigkeit drohte Kind mit einer KlageKlage. Seine Bemühungen im August 2011 ermöglichten es ihm, die 50+1-Regel außer Kraft zu setzen und die Mehrheit an einem Bundesliga-Klub zu erlangen, sofern das Unternehmen oder der Investor seit über zwei Jahrzehnten im Verein ist. Dies wurde durch die Abschaffung des Stichtags beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine, Körperschaften und Lizenzligen erreicht.
Hannover 96 einigte sich auf die Auslegungsrichtlinien von 2014, die besagten, dass “eine erhebliche und ununterbrochene Finanzierung über einen Zeitraum von 20 Jahren das primäre Kriterium für eine Ausnahme von der 50+1-Regel ist”. Nachdem Dietmar Hopp 2015 Mehrheitsgesellschafter der TSG 1899 Hoffenheim wurde, nutzte er 2011 die Entscheidung des Schiedsgerichts und die 2014 erteilten Weisungen. Langfristig orientierte Anleger können ihre Anteile dadurch auch an Dritte verkaufen der Deal. In der Saison 2017/18 will Kind Hannover 96 aus dem Profifußball nehmen und an eine neue Eigentümergruppe übergeben.

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