Marco Buschmann Schlaganfall – Seit dem 8. Dezember 2021 ist Marco Buschmann Bundesjustizminister der Bundesregierung. Von Oktober 2017 bis Dezember 2021 war er Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP. Von 2009 bis 2013 war er Mitglied des Deutschen Bundestages ein Abgeordneter. Von Juni 2012 bis April 2014 war er Generalsekretär der FDP Nordrhein-Westfalen und von Juni 2014 bis September 2017 Bundessekretär der FDP.
Buschmann besuchte von 1984 bis 1988 sechs Jahre lang die Grundschule Neustraße in Gelsenkirchen-Erle. Nach dem Abitur 1997 am Max-Planck-Gymnasium in Gelsenkirchen-Buer arbeitete er im Rahmen seines Zivildienstes in einer Altenpflegeeinrichtung in Gelsenkirchen. An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn absolvierte Buschmann ein Jurastudium.
Sein Erstes Staatsexamen legte er 2004 am Oberlandesgericht Düsseldorf ab. Danach absolvierte ich das Referendariat am Landgericht Essen und legte dann 2007 das zweite Staatsexamen am Oberlandesgericht Hamm in Essen ab. White & Case LLP Düsseldorf beschäftigte ihn als Rechtsanwalt. Seit November 2009 ist er nicht mehr in der Kanzlei beschäftigt. Am 1. Januar 2014 hat er damit Schluss gemacht. Seitdem ist er als Rechtsanwalt sein eigener Chef.
An der Universität zu Köln wurde er 2016 in Rechtswissenschaften mit einer Arbeit zum Europäischen Gerichtshof und Vermögensgarantien promoviert. In diesem Beitrag wird das Eigentumsrecht der Europäischen Union untersucht. Summa cum laude war die Abschlussnote für diese Arbeit. Als Buschmann 1994 erstmals in die FDP und die Jungen Liberalen eintrat, war er in beiden Mitglied.
Als Mitglied der Jungen Liberalen in Gelsenkirchen war er von 1995 bis 1998 Sprecher und von 1996 bis 1997 stellvertretender Kreisvorsitzender des Ruhrgebiets. Von 1997 bis 2003 war er stellvertretender JuLis-Landesvorsitzender Nordrhein-Westfalens für Programmatik als Bezirksvorsitzender der JuLis Gelsenkirchen und Mitglied des erweiterten Bundesvorstandes von 1998 bis 2003.
Zunächst als Beisitzer, ist er seit 2006 Pressesprecher des FDP-Vorstandes Ruhrgebiet. Die FDP Gelsenkirchen wählte ihn 2010 zum Kreisvorsitzenden, nachdem er von 2004 bis 2010 stellvertretender Kreisvorsitzender war.
Um Gelsenkirchens Bundessitz zu gewinnen, trat er als unabhängiger Kandidat bei der Bundestagswahl 2005 an. Nordrhein-Westfalen erhielt im ersten Wahlgang 2,5 % der Stimmen, aber das reichte nicht für den Einzug in den Bundestag. Bei der Bundestagswahl 2009 kandidierte er in Gelsenkirchen zur Wiederwahl.
Er erhielt 7,0 Prozent der Stimmen und wurde als 20. Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Seine Expertise im Verfassungs- und Wirtschaftsrecht machte ihn zu einem wichtigen Mitglied des Rechtsausschusses der FDP-Bundestagsfraktion. Er war nicht mehr Mitglied des 18. Bundestages, nachdem seine Partei bei der Bundestagswahl 2013 an der 5-Prozent-Hürde gescheitert war.
Buschmann wurde am 1. Juni 2014 vom Bundesvorstand der FDP zum Bundesgeschäftsführer gewählt. Ihm wurde insbesondere die Aufgabe übertragen, die Finanzen und die Struktur der FDP neu zu ordnen. Er ist einer der engsten Vertrauten von Christian Lindner und hat maßgeblich an der politischen Neuausrichtung der Liberalen Partei mitgewirkt. Die Neupositionierung der Freien Demokraten in der Werbung wurde von ihm in mehreren Zeitungen und Interviews beschrieben. Manager aus aller Welt zeigten sich fasziniert von der Digitalstrategie der FDP-Kampagne. Am 31. Oktober 2017 trat er nach seiner Wahl in den Deutschen Bundestag als Bundessekretär zurück. Marco Mendorf wurde zu seinem Nachfolger gewählt.
Der FDP-Kandidat Buschmann wurde bei der Bundestagswahl 2017 in Gelsenkirchen in den Deutschen Bundestag gewählt und belegte damit den vierten Platz der nordrhein-westfälischen Landesliste der FDP. Von 2017 bis 2021 war er erster parlamentarischer Sekretär der Fraktion. Sein Nachfolger, Johannes Vogel, wurde ordnungsgemäß gewählt.
Buschmann war im 19. Wahlzyklus Vorsitzender des Wahlprüfungs-, Immunitäts- und Geschäftsordnungsausschusses im Bundestag. Er war auch Mitglied des Ältestenrates, des Ausschusses für Wahlprüfung, des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, des Gemeinsamen Ausschusses und des Vermittlungsausschusses als ordentliches Mitglied.
Am 26. September 2021 gewann Buschmann einen Sitz auf der Kandidatenliste der FDP in Nordrhein-Westfalen, wo er den vierten Platz belegte. Als Mitglied des Lenkungsausschusses der Kommission war er maßgeblich an der Ausarbeitung des Bundestagswahlprogramms beteiligt.
Bundeskanzler Olaf Scholz empfahl, ihn am 8. Dezember 2021 zum Bundesjustizminister zu ernennen, und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stimmte zu.
In seiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter legte Buschmann großen Wert auf die Wahrung der Bürgerrechte. Er empfahl unter anderem eine gründliche Prüfung bestehender Sicherheitsvorschriften und sprach sich gegen Netzwerkblockaden und Vorratsdatenspeicherung aus. Liberalismus umfasst laut Buschmann alle Aspekte des Lebens, einschließlich sozialer und politischer Fragen.
In diesem Rahmen schrieb er beispielsweise über Integration und die Beziehung zwischen Staat und Kirche. Darüber hinaus war Buschmann Mitglied im Wirtschaftsrechtsausschuss der FDP-Bundestagsfraktion. Als Berichterstatter befasste er sich unter anderem mit dem Umwandlungsgesetz, den Grünbüchern zur Corporate Governance und Fragen des europäischen Gesellschaftsrechts wie der Europäischen Privatgesellschaft.
Damals forderte er ein stärkeres gesetzgeberisches Engagement und warnte vor einer drohenden Verfassungskrise im Herbst 2020. Ihm sei wichtig, das Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich in Kraft zu setzen, damit die sogenannte Epidemie aufhöre Situation von nationaler Tragweite rasch in ordentliches Gesetzgebungsrecht überführt werden kann.
Gemeinsam mit anderen FDP-Mitgliedern versuchte er erfolglos, Verfassungsklage gegen die mitternächtlichen Ausgangssperren der Corona-Pandemie zu erheben. Buschmann war Mitkoordinator der erfolgreichen Verfassungsklage von CDU/CSU und FDP-Fraktionen gegen den Berliner Mietendeckel.
Leave a Reply